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Nationaler Kenncode der Beherbergungsstrukturen (CIN)
Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung und Verwaltung der Fraktionen (Eigenverwaltungen der Bürgerlichen Nutzungsrechte).
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), sowie obliegt außerdem dem Amt die Verwaltung der Fraktionen (Eigenverwaltungen der Bürgerlichen Nutzungsrechte).
Zuletzt aktualisiert: 18.04.2024, 12:22 Uhr