Ausübung der Tätigkeit als Privatvermieter in unternehmerischer Form - Eintragungspflicht in das Handelsregister

Wer Gästezimmer oder Ferienwohnungen gewerblich vermietet, muss sich ins Handelsregister eintragen

Veröffentlichungsdatum:

06.09.2024

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Beschreibung

Die gewerbliche Vermietung von Gästezimmern oder Ferienwohnungen verpflichtet zur Eintragung ins Handelsregister und zur Beantragung einer Mehrwertsteuernummer. Ausgenommen sind nur gelegentliche oder nicht berufsmäßige Tätigkeiten. Die Handelskammer Bozen fordert alle aktiven Vermieter zur Überprüfung und gegebenenfalls Nachholung der Eintragung auf.

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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025, 11:20 Uhr

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